Der Erstmusterprüfbericht stellt einen wichtigen Baustein der Qualitätssicherung dar. Er ist sowohl für den Lieferanten als auch für den Kunden ein entscheidendes Dokument der Bemusterung und enthält grundlegende Vereinbarungen. Der Lieferant kann mit dem Erstmusterprüfbericht testen, ob er die Vorgaben des Kunden richtig umgesetzt hat. Der Kunde wiederum kann die gemessenen Istwerte mit den vereinbarten Sollwerten vergleichen. Je nach Absprache kann der Erstmusterprüfbericht sowohl vom Lieferanten als auch vom Kunden erstellt werden.
Es gibt verschiedene Anlässe für einen Erstmusterprüfbericht:
In jedem Fall erfolgt die Bemusterung vor der Serienproduktion. Unter realistischen Bedingungen einer Serienfertigung werden sogenannte Erstmuster erstellt. Diese werden diversen Tests unterzogen und gemeinsam mit dem Erstmusterprüfbericht dem Kunden vorgelegt.
Bei der Produktion von großen Stückzahlen ist ein möglichst reibungsloser Produktionsprozess das Ziel von allen Beteiligten. Ein Erstmusterprüfbericht wird erstellt, um von Beginn an eine fehlerfreie Serienproduktion zu gewährleisten. Gleichzeitig wird geprüft, ob der Produktionsprozess serienreif ist, d.h. dass das Produkt in gleichbleibender Qualität reproduziert werden kann. Hierfür wird eine vorher vereinbarte Stückzahl unter Serienbedingungen produziert und entsprechenden Tests unterzogen. Der Erstmusterprüfbericht ist somit ein Modul des Qualitätssicherungsverfahren.